Wenn Sie aus Ihrer Mietwohnung ausziehen, gehören Bohrlöcher im Bad zu den klassischen Streitpunkten, die oft zu unnötigen Konflikten führen. Bevor Sie jedoch zu Spachtel und Wandfarbe greifen, sollten Sie prüfen, ob die Löcher überhaupt verschlossen werden müssen, denn nicht jede Nutzungsspur gilt als übermäßige Abnutzung. In der Regel sind Sie verpflichtet, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, sofern im Mietvertrag keine anderslautende Klausel zu "Schönheitsreparaturen" existiert. Gerade bei Fliesen ist höchste Vorsicht geboten: Hier genügt es nicht, einfach Spachtelmasse in die Löcher zu drücken, sondern Sie müssen passende Füllstoffe in der Farbe der Fuge verwenden, um ein unschönes Flickwerk zu vermeiden. Wer unsicher ist, ob eine Renovierungspflicht besteht, findet unter dem Stichwort "mieter rechte tipps" im Vorfeld hilfreiche Orientierung, um nicht auf den Kosten für eine aufwendige Sanierung sitzen zu bleiben.
Die praktische Umsetzung beginnt mit der Wahl des richtigen Materials, wobei Sie zwischen leichten und schweren Lasten unterscheiden sollten: Handelt es sich um kleine Dübellöcher von Seifenspendern oder Haken, genügt ein feiner Spachtel auf Acrylbasis, der sich leicht glattziehen lässt. Bei größeren Bohrlöchern, etwa von Handtuchhaltern oder einer Duschstange, empfiehlt sich ein Schnellspachtel mit Glasfaseranteil, der Risse zuverlässig überbrückt. Reinigen Sie die Löcher zunächst gründlich von Staub und lockeren Partikeln, befeuchten Sie sie leicht und drücken Sie die Spachtelmasse mit einem Spachtel fest ein. Arbeiten Sie dabei in mehreren dünnen Schichten, statt das Loch auf einmal zu füllen, und lassen Sie jede Schicht vollständig trocknen, bevor Sie die nächste auftragen. Nach dem Trocknen schleifen Sie die Fläche mit feinem Schleifpapier bündig zur Wand ab – wichtig ist, dass keine Delle oder Erhebung zurückbleibt, da diese später durch die Beleuchtung im Bad unschön hervortritt. Bei Fliesen müssen Sie nach dem Füllen die Oberfläche mit einem feuchten Schwamm abwaschen, um Fugenreste zu entfernen, und anschließend den Fugenstoff exakt nachfärben, wobei Sie auf vorgefertigte Fugenmassen zurückgreifen können.

Bevor Sie jedoch mit dem Streichen beginnen, sollten Sie die fertige Fläche gründlich prüfen: Tragen Sie eine dünne Schicht Grundierung auf, um ein unterschiedliches Saugverhalten von Alt- und Neuspachtel zu vermeiden, und streichen Sie dann die gesamte Wandfläche einheitlich, nicht nur die reparierten Stellen, da sonst Farbunterschiede entstehen. Dokumentieren Sie Ihre Arbeit mit Fotos vor und nach der Reparatur, denn diese Beweise sind Gold wert, falls der Vermieter später reklamiert. mehr dazu , ob Ihre Reparatur den Anforderungen genügt, können Sie sich vorab bei Ihrem Mieterverein informieren – dort erhalten Sie "mieter rechte tipps", die über die reine Handwerksarbeit hinausgehen und auch die Abnahmeprozedur erklären. Lassen Sie die getrocknete Fläche mindestens 24 Stunden ruhen, bevor Sie duschen, da Feuchtigkeit die Füllung angreifen kann. Letztlich gilt: Eine saubere, fachgerechte Arbeit mit ruhiger Sorgfalt verhindert nicht nur Ärger mit dem Vermieter, sondern stellt sicher, dass die Kaution vollständig zurückfließt – und genau diese "mieter rechte tipps" helfen Ihnen, gelassen und ohne unnötige Kosten die Wohnung in einem einwandfreien Zustand zu übergeben.